PR:AKW Gundremmingen soll seinen Atommüll aus dem Ausland zurücknehmen

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Medienmitteilung v. 23. März 2015


Bürgerinitiative fordert Selbstverständliches:

AKW Gundremmingen soll seinen Atommüll aus dem Ausland zurücknehmen

Die Gundremminger Bürgerinitiative (BI) hat in ihrem letzten FORUM-Treff kontrovers über den von Gundremmingen nach England und Frankreich ver­schobenen Atommüll diskutiert. Sie erklärt: Das Verursacherprinzip gebietet, dass dieser auf Abholung wartende hochradioaktive Atommüll zurück genommen wird.

Nachdem die BI über den Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung des Gundremminger Zwischenlagers diskutiert hatte, wandte sie sich dem noch im Ausland auf Abholung wartenden und auch aus Gundremmingen stammenden Atommüll zu. Aus Gundremmingen waren mit rund 100 Castortransporten verbrauchte und extrem strahlende Spaltelemente zur französischen Plutoniumfabrik La Hague und zur englischen Plutoniumfabrik Sellafield gefahren worden. Fast jeder dieser Transporte wurde von Mitgliedern der Gundremminger Mahnwache gewaltfrei blockiert. Dafür wurde einige sogar ins Gefängnis geschickt.

Diese Plutoniumfabriken wurden als Wiederaufbereitungsanlagen, kurz WAA, bezeichnet. Damit sollte der Eindruck von Recycling geweckt werden. So eine Anlage wurde auch im bayerischen Wackersdorf gebaut. Nach dem Tod von Franz Josef Strauß wurde 1989 der Bau in Wackersdorf eingestellt und dieser hochradioaktive Müll nach Frankreich und England gefahren. Und viele glaubten tatsächlich, der Müll sei entsorgt.

In Wirklichkeit wird in diesen Plutoniumfabriken das Plutonium abgetrennt. Daraus wird Spaltstoff für Atombomben oder für spezielle Spaltelemente wie MOX hergestellt. Neben dem Plutonium fallen viel Uran und extrem strahlende Spaltprodukte an. Diese müssen gemäß zwischenstaatlichen Verträgen zurückgenommen werden. Jahrelang fuhren so Castorzüge aus Frankreich nach Gorleben.

Nachdem Gorleben nicht mehr als Standort für ein Endlager feststeht, sollen auch keine weiteren Castoren dort ins Zwischenlager gebracht werden. In 26 Castoren wartet in Sellafield deutscher Atommüll auf den Rücktransport. Zwischen den deutschen Ministerpräsidenten war verabredet worden, diesen Atommüll einvernehmlich auf Zwischenlager in Deutschland zu verteilen. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten sich anständig bereit erklärt, jeweils einen Teil aufzunehmen. Bayern als größtes Atommüllerzeugerland hingegen lehnte stur eine Rücknahme ab. Dies führte dazu, dass jetzt auch Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ihre Angebote zurückzogen.

Unsere BI meint: Das Verursacherprinzip gebietet es, diesen Atommüll zurückzunehmen. Eigentlich müsste er nach Essen und Düsseldorf gebracht werden, wo die Gundremminger Betreiberkonzerne RWE und EON ihren Sitz haben. Oder nach München, von wo jahrzehntelang der Ausbau auch des AKW Gundremmingen vorangetrieben wurde.

Gewichtig ist der Einwand aus unserer BI: Die Zwischenlager sind doch jetzt schon nicht sicher. Dann können wir doch dort keine weiteren Einlagerungen bejahen! Doch abwägend meinen wir Dreierlei:

  1. Die Zwischenlager (ZL) müssen noch jahrzehntelang halten, bis ein Endlager zur Verfügung steht. Wegen ihrer mangelhaften Stabilität müssen die ZL neu gebaut werden, um den tödlich strahlenden Atommüll wesentlich weniger gefährlich zu lagern. Und dieser Neubau kann auch in anderen Landkreisen errichtet werden. Besonders in Landkreisen, die den Atomstrom nutzen und deren energiepolitische Arbeit sich auf Widerstand gegen Windräder und Stromleitungen beschränkt.
  2. Die derzeitige Lagerung dieses in Gundremmingen produzierten Atommülls in Sellafield erfolgt skandalös gefährlich und die Umwelt kontaminierend.
  3. In Gundremmingen werden normalerweise jedes Jahr 250 bis 300 Spaltelemente verbraucht und nach vielen Jahren Abklingzeit in fünf bis sechs Castoren umgepackt. Wegen der übergroßen Risiken des Reaktorbetriebs und wegen der ungelösten Atommüllprobleme muss die Produktion neuen Atommülls beendet und die Reaktoren schnellstmöglich abgeschaltet werden! Im Ausland warten schätzungsweise fünf Castoren mit Gundremminger Atommüll auf die Rückholung. Also: Abschalten und den Altmüll zurücknehmen! Er steckt in etwa so viel Castoren, wie sonst jährlich in Gundremmingen befüllt werden.

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg - Dillingen - Günzburg - Heidenheim - Ulm

Konto des FORUM e.V. bei Raiffeisenbank Aschberg eG:
IBAN: DE72720691130000021199 BIC:GENODEF1HZH

pr. Luitpoldstraße 26, 86157 Augsburg
T. +49 821 - 54 19 36 r DOT Kamm AT anti-akw DOT de[1]

Die Bürgerinitiative FORUM drückt mit ihrem langem Vereinsnamen aus, dass wir sowohl gegen die gefährliche Atommüll-Lagerung wie –Erzeugung kämpfen als auch für eine Verantwortbare Energiepolitik eintreten.

Hier verfolgt das FORUM die 3 x E-Strategie: 1. Energie sparen 2. Energieeffizienz radikal steigern 3. Erneuerbare Energien so ausbauen, dass sie uns bis etwa 2035 zu annähernd 100 Prozent versorgen! Wind, Solar, Biomasse, Geothermie, ....

Im März 2000 bildete sich beim Bekanntwerden der Gundremminger Zwischenlagerpläne das FORUM, im März 2002 formierte es sich als eingetragener und gemeinnütziger Verein und im Winter 2014/15 ist unsere Bürgerinitiative mit rund 800 Mitgliedern, darunter sechs Kommunen in Württemberg und Bayern, sogar die größte Energie-BI Süddeutschlands und zweitgrößte deutsche AntiAtom-Gruppe.

Im November 2008 wies das Bundesverfassungsgericht unsere im September 06 eingereichte Verfassungsbeschwerde zurück. Wir beklagen, dass die neue Atommüll-Lagerung in Gundremmingen mangels ausreichendem Schutz gerade vor Terroranschlägen gegen unsere in der Verfassung verbrieften Rechte auf Gesundheit und Leben verstößt und mangels Endlager den im Artikel 20a uns auferlegten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verletzt. Bisher haben die deutschen Gerichte die Verletzung unserer fundamentalen Rechte nicht erkannt.

Wir sind überzeugt: Gerade bei Berücksichtigung des ‚Kalkar-Urteils’ vom 8. August 1978 des Bundesverfassungsgerichts, in dem steht, dass die Nutzung der Kernkraft nur derzeit noch verfassungskonform ist, weil alle Gefährdungen hypothetisch seien, muss man angesichts der späteren Erfahrungen von Harrisburg (1979), Tschernobyl (1986), New York (2001) und Fukushima (2011) erkennen, dass die Nutzung der Atomkraft real sogar landesgefährlich ist und gegen unsere Grundrechte verstößt und somit verfassungswidrig ist.

Nach § 17 des Atomgesetzes ist eine Widerrufung der Betriebsgenehmigung geboten.


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